Wednesday, March 25, 2026

PSD3 und PSR Neuerungen im Zahlungsverkehr verständlich erklärt


PSD3 und PSR – Neuerungen im Zahlungsverkehr

Regelungspaket bringt Änderungen mit sich

Mit der geplanten dritten Zahlungsdiensterichtlinie (PSD3) und der begleitenden Zahlungsdiensteverordnung (PSR) bereitet die EU eine weitere Reform des europäischen Zahlungsverkehrs vor. Das Paket knüpft an die PSD2 an und soll den Rechtsrahmen an die Entwicklungen im digitalen Zahlungsverkehr anpassen.

Unter PSD2 wurden u. a. durch den Zugang von Drittanbietern zu Zahlungskonten („Open Banking“) und die starke Kundenauthentifizierung (SCA) wichtige Impulse gesetzt. Seitdem haben sich Markt, Technologien und Betrugsmuster deutlich weiterentwickelt: Digitale Zahlungen haben weiter zugenommen, neue Akteure wie FinTechs, Plattformen und Marktplätze sind stärker in Zahlungsabläufe eingebunden, und Betrugsrisiken (z. B. Social Engineering/Impersonation) haben sich verändert.

Ziele: Verbraucherschutz, Wettbewerb und Harmonisierung

Mit PSD3 und PSR verfolgt die EU im Kern drei Ziele: (1) Stärkung des Verbraucherschutzes, insbesondere durch bessere Betrugsprävention und klarere Haftungsregeln, (2) Förderung von Wettbewerb und Innovation sowie (3) stärkere Harmonisierung der Regeln innerhalb des Binnenmarktes.

Wichtig ist dabei: Das Vorhaben soll nicht „alles neu“ regeln, sondern Schwachstellen und Umsetzungsunterschiede der PSD2 adressieren und neue Marktstrukturen regulatorisch sauber einordnen.

PSR gilt unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten

Anders als eine Richtlinie gilt eine Verordnung grundsätzlich unmittelbar. Deshalb ergänzt die PSR die PSD3: Während die PSD3 als Richtlinie weiterhin durch die Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss, sollen zentrale Pflichten künftig einheitlich in der PSR geregelt werden und EU-weit direkt gelten.

Das soll die bisherige Fragmentierung reduzieren. In der Praxis bedeutet das: Weniger nationale Abweichungen bei zentralen Punkten wie Transparenzpflichten, Sicherheitsanforderungen, Betrugsprävention und Haftungsfragen – und damit mehr Gleichlauf im Binnenmarkt.

Betrugsbekämpfung und Sicherheitsanforderungen

Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf der Bekämpfung von Zahlungsbetrug. Vorgesehen sind u. a. intensivere Formen des Datenaustauschs zwischen Zahlungsdienstleistern sowie verbesserte risikobasierte Kontrollen bei Transaktionen. Zudem können die Haftungsregeln zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern nachgeschärft werden.

Die starke Kundenauthentifizierung bleibt als Grundprinzip erhalten, soll aber an aktuelle Betrugsszenarien angepasst und weiterentwickelt werden. Ziel ist mehr Sicherheit, ohne digitale Zahlungen unnötig zu erschweren.

Einbeziehung neuer Marktteilnehmer

PSD3/PSR adressieren stärker neue Marktrollen – etwa Plattformen, digitale Marktplätze oder technische Dienstleister, die Zahlungsfunktionen in ihre Angebote integrieren. Damit sollen regulatorische Lücken geschlossen werden, die bislang je nach Geschäftsmodell und nationaler Auslegung entstehen konnten.

Parallel dazu soll der Zugang zu Zahlungsdaten weiter standardisiert werden. Das soll Innovationen fördern und einen Schritt in Richtung weitergehender datenbasierter Finanzdienstleistungen („Open Finance“) ermöglichen – allerdings unter Beachtung von Datenschutz, IT-Sicherheit und klaren Zuständigkeiten.

Praktische Auswirkungen: Was sich für Marktteilnehmer ändert

Auch wenn PSD3 und PSR auf bestehenden Grundlagen aufbauen, sind die praktischen Auswirkungen für den Markt erheblich. Betroffen sind sowohl etablierte Institute als auch neue Anbieter und technische Dienstleister.

Banken und Zahlungsdienstleister

Banken und Zahlungsdienstleister müssen voraussichtlich Compliance-, IT- und Risikomanagement-Prozesse weiter anpassen. Insbesondere erweiterte Anforderungen an Betrugsprävention, Monitoring, Datenaustausch und einheitliche Informationspflichten können technische Investitionen und organisatorische Änderungen erfordern.

Die stärkere Harmonisierung kann grenzüberschreitende Geschäftsmodelle im Binnenmarkt erleichtern. Gleichzeitig steigen jedoch die Anforderungen an ein EU-weit konsistentes Regel- und Kontrollsystem, da einheitliche Regeln auch einheitlicher durchgesetzt werden können.

FinTechs, Plattformen und Marktplätze

Für FinTechs und Plattformen können klarere Vorgaben und standardisierte Schnittstellen Vorteile bringen, etwa beim Zugang zu Kontoinfrastrukturen und bei planbareren Anforderungen im grenzüberschreitenden Angebot.

Gleichzeitig ist mit einer strengeren Einordnung bestimmter Geschäftsmodelle zu rechnen. Das kann bedeuten, dass je nach konkreter Ausgestaltung zusätzliche Erlaubnisse erforderlich werden oder bestehende Prozesse an neue Pflichten (z. B. Sicherheits-, Informations- und Governance-Anforderungen) anzupassen sind.

Stärkung des Verbraucherschutzes

Für Verbraucherinnen und Verbraucher stehen Sicherheit und Transparenz im Vordergrund. Künftige Regelungen zielen darauf ab, Informationen zu Gebühren, Ausführungszeiten und Verantwortlichkeiten verständlicher und leichter zugänglich zu machen.

Außerdem sollen Betrugsrisiken sinken und Rechte bei nicht autorisierten oder missbräuchlichen Zahlungsvorgängen gestärkt werden – insbesondere dort, wo bisherige Regelungen praktische Lücken oder Streitpunkte offengelassen haben.

Rechtlicher Kontext: Verhältnis zu PSD2, nationalem Recht und Datenschutz

Für die Umsetzung in Deutschland wird die PSD3 – wie bisher PSD2 – in nationales Recht überführt werden müssen (u. a. durch Anpassungen des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes – ZAG). Die PSR gilt demgegenüber unmittelbar, wodurch sich der Bedarf an nationalen Sonderwegen verringert.

Daneben bleibt der Datenschutzrahmen (insbesondere die DSGVO) relevant. Beim erweiterten Datenaustausch und bei standardisierten Zugängen zu Kontodaten sind Zweckbindung, Datensparsamkeit, Rechtsgrundlagen sowie IT-Sicherheitsanforderungen weiterhin zwingend zu beachten. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, wie Zahlungsdatenverarbeitung, Sicherheitskonzepte und Einwilligungs-/Berechtigungsmodelle sauber ineinandergreifen.

Frühzeitig auf Änderungen einstellen

PSD3 und PSR sind als Weiterentwicklung des Zahlungsdiensterechts konzipiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung von Fragmentierung, der Antwort auf neue Betrugsmuster sowie der Regulierung neuer Marktstrukturen. Für die Praxis bedeutet das mehr Einheitlichkeit – aber auch höhere und detailliertere Anforderungen.

Mit einer finalen Verabschiedung wird derzeit im Laufe des Jahres 2026 gerechnet. Betroffene Unternehmen – Kreditinstitute, Zahlungs- und E‑Geld-Institute, technische Dienstleister sowie Plattformen mit Zahlungsfunktionen – sollten bereits jetzt beginnen, Projektpläne für Governance, IT, Schnittstellen, Betrugsprävention, Kundenkommunikation und Dokumentation zu erstellen. Bestehende Erlaubnisse sollen nach derzeitigem Stand grundsätzlich fortgelten, gleichwohl können Anpassungen an neue Pflichten und Melde-/Nachweisanforderungen erforderlich werden.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Für die Bewertung konkreter Geschäftsmodelle und Umsetzungsfragen ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.

MTR Legal Rechtsanwälte berät im Bankrecht.

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