Sunday, March 22, 2026

Neuntes Steuerberatungsänderungsgesetz: Fremdbesitzverbot bleibt bestehen


Gesetzgebungsverfahren und Regelungsrahmen

Das Neunte Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (9. StBerÄndG) befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Im Zuge der Befassung hat sich auch der Bundesrat mit dem Vorhaben auseinandergesetzt. Dabei standen unter anderem Fragen im Zusammenhang mit dem Fremdbesitzverbot in der Steuerberatung im Raum, das die Beteiligung fachfremder Dritter an Steuerberatungsgesellschaften begrenzt und so die berufsrechtliche Unabhängigkeit absichern soll.

Stellungnahme des Bundesrates: Keine Initiative zur Verschärfung

Fokus auf berufsrechtliche Leitplanken ohne zusätzliche Restriktionen

Aus der Befassung des Bundesrates ergeben sich nach dem derzeitigen Stand keine Anhaltspunkte dafür, dass eine ausdrückliche Stärkung oder Verschärfung des Fremdbesitzverbots im Rahmen des 9. StBerÄndG politisch weiterverfolgt wird. Soweit der Bundesrat Stellung nimmt, lässt sich daraus kein konkretes Signal ableiten, die bestehenden Beteiligungsgrenzen durch zusätzliche gesetzliche Vorgaben auszudehnen oder zu verengen.

Bedeutung für Marktteilnehmer und Strukturfragen

Für Gesellschaften und Beteiligte in steuerberatungsnahen Strukturen bleibt damit vordergründig maßgeblich, dass das bestehende berufsrechtliche System – einschließlich der Regeln zur Beteiligung und Einflussnahme – als Referenzrahmen bestehen bleibt, solange der Gesetzgeber keine abweichenden Entscheidungen trifft. Ob und in welchem Umfang spätere Gesetzesinitiativen den Umgang mit Fremdbesitzfragen erneut aufgreifen, ist eine Frage der weiteren politischen und rechtspolitischen Entwicklung.

Einordnung: Fremdbesitzverbot als berufsrechtlicher Kernbereich

Zielrichtung des Fremdbesitzverbots

Das Fremdbesitzverbot ist traditionell darauf ausgerichtet, die eigenverantwortliche und unabhängige Berufsausübung zu schützen. In der steuerberatenden Praxis berührt diese Thematik regelmäßig Fragen der gesellschaftsrechtlichen Ausgestaltung, der Kapital- und Stimmrechtsverhältnisse sowie der organisatorischen Einflussmöglichkeiten Dritter. Das 9. StBerÄndG wird in diesem Kontext auch daran gemessen, ob es zu einer Veränderung der Schutzmechanismen führt oder ob es bei dem bisherigen Ordnungsrahmen verbleibt.

Keine belastbaren Hinweise auf eine gesetzliche Neujustierung

Soweit die aktuelle Befassung des Bundesrates in der öffentlichen Berichterstattung dargestellt wird (Quelle: Haufe, Beitrag zum 9. StBerÄndG und zur Haltung des Bundesrates), ist daraus derzeit keine belastbare Linie erkennbar, die eine gesetzliche Neujustierung des Fremdbesitzverbots im Rahmen dieses Änderungsgesetzes erwarten lässt. Damit bleibt für die Beurteilung der Rechtslage entscheidend, was der Gesetzgeber im weiteren Verlauf tatsächlich beschließt und im Gesetzgebungsverfahren final verlautbart.

Ausblick auf den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens

Das weitere Verfahren bleibt abzuwarten. Gesetzesvorhaben können im Verlauf der Beratungen verändert, ergänzt oder in einzelnen Punkten neu akzentuiert werden. Aussagen über die endgültige Ausgestaltung sind daher nur auf Grundlage der jeweils aktuellen Entwurfsfassungen und der verbindlichen Beschlusslage möglich.

Ansprechpartner bei steuer- und gesellschaftsrechtlichen Schnittstellenfragen

Wenn im Zusammenhang mit dem Fremdbesitzverbot, Beteiligungsstrukturen oder der Ausgestaltung steuerberatungsnaher Gesellschaften Klärungsbedarf entsteht, kann eine sachgerechte Einordnung der aktuellen Gesetzeslage und des Verfahrensstands im Einzelfall angezeigt sein. MTR Legal Rechtsanwälte unterstützt Mandanten bei der Einordnung steuerrechtlicher Fragestellungen im unternehmerischen Kontext. Weitere Informationen finden Sie unter: Rechtsberatung im Steuerrecht.



from MTR Legal Rechtsanwälte https://www.mtrlegal.com/neuntes-steuerberatungsaenderungsgesetz-fremdbesitzverbot-bleibt-bestehen/

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