Sunday, March 8, 2026

Beweiswert der AU-Bescheinigung: Wann Arbeitgeber Zweifel haben dürfen

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Bedeutung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, im Alltag oft einfach als Krankschreibung bezeichnet, ist ein zentrales Dokument im deutschen Arbeitsrecht. Sie bestätigt, dass ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit vorübergehend nicht in der Lage ist, seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Ausgestellt wird die Bescheinigung von einem Arzt, der nach einer Untersuchung die Arbeitsunfähigkeit feststellt und die voraussichtliche Dauer dokumentiert. Damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren vollen Beweiswert entfalten kann, muss sie bestimmten formalen und inhaltlichen Anforderungen genügen. Sie ist für Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bildet. Ohne eine ordnungsgemäß ausgestellte Bescheinigung kann der Anspruch auf Lohnfortzahlung entfallen. Für Arbeitgeber wiederum ist die Krankschreibung ein wichtiges Instrument, um die Arbeitsunfähigkeit ihrer Mitarbeiter rechtssicher nachzuvollziehen und die Personalplanung entsprechend anzupassen.

AU-Bescheinigung im Arbeitsrecht: Gesetzliche Grundlagen und Beweisfunktion

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausstellung und den Umgang mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sind im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) sowie in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AURL) geregelt. Diese Vorschriften legen fest, unter welchen Voraussetzungen eine Bescheinigung ausgestellt werden darf und welche Anforderungen sie erfüllen muss. Arbeitgeber haben das Recht, die vorgelegte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu prüfen und bei begründeten Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers weitere Nachweise zu verlangen. Im arbeitsrechtlichen Verfahren ist die Bescheinigung ein zentrales Beweismittel, dessen Bedeutung für die Entgeltfortzahlung und andere arbeitsrechtliche Ansprüche nicht unterschätzt werden darf. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben ist sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber entscheidend, um ihre jeweiligen Rechte und Pflichten im Krankheitsfall zu wahren.

LAG Köln 2025: Urteil zum erschütterten Beweiswert der AU-Bescheinigung

Erschütterung des Beweiswerts: Maßstäbe der Arbeitsgerichte im Überblick

Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt und legt eine entsprechende ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor, ist der Arbeitgeber in der Regel verpflichtet, den Lohn für die Dauer von sechs Wochen fortzuzahlen. Der Beweiswert einer AU-Bescheinigung kann insbesondere dann erschüttert werden, wenn die Dauer der attestierten Arbeitsunfähigkeit mit der Dauer der Kündigungsfrist übereinstimmt. Ein Indiz für die Erschütterung des Beweiswertes liegt vor, wenn die AU-Bescheinigung passgenau die nach einer Kündigung verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt. Die Vorlage einer AU-Bescheinigung allein reicht nicht aus, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung zu sichern, wenn der Beweiswert erschüttert wurde. Das gilt jedoch nicht, wenn der Beweiswert der AU-Bescheinigung z.B. durch das Verhalten des Arbeitnehmers erschüttert wird und der Verdacht besteht, dass er tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt war.

Auch ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juni 2025 (Az. 7 SLa 54/25) zeigt, dass eine ärztliche Bescheinigung zwar ein wichtiges Beweismittel ist, aber nicht automatisch jeden Zweifel ausräumt, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Arbeitsrecht berät. Die aktuelle Rechtsprechung der Gerichte, insbesondere des Arbeitsgerichts und des LAG Mecklenburg-Vorpommern (Mecklenburg-Vorpommern), betont, dass die Beurteilung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung stets eine Einzelfallentscheidung ist. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die konkrete Situation, mögliche Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie und die Umstände der Kündigung berücksichtigt. Im arbeitsrechtlichen Prozess kommt der Beweisführung vor Gericht eine zentrale Bedeutung zu, wobei Gerichte den Blick auf die individuellen Umstände und die jeweilige Situation richten. Typische Fragen von Versicherten und Arbeitgebern betreffen die Beweiswürdigung, die aktuelle Rechtsprechung und die Auswirkungen auf den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch der Arztbesuch und die Abläufe in der Praxis spielen bei der Ausstellung und Bewertung der AU-Bescheinigung eine Rolle. Zudem ist die korrekte Übermittlung der AU-Daten und die Dokumentation im Dienst für die rechtliche Bewertung und Nachweisführung von Bedeutung.

Krankmeldung nach Konflikten: Der konkrete Fall vor dem LAG Köln

In dem zugrunde liegenden Fall war der Kläger als Busfahrer mit einem befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31. August 2024 beschäftigt. Der Kläger hat seine Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß im Dienst gemeldet und die relevanten Daten fristgerecht übermittelt, wie es für Versicherte gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Herbst 2023 wurde er in eine Einweisung auf neue Liniendienste eingebunden, äußerte dabei aber deutliche Vorbehalte und wenig Begeisterung. Die Situation war von Unsicherheiten und Konflikten geprägt, was sich auch auf seine Motivation auswirkte. Zeitgleich kam es zu mehreren krankheitsbedingten Fehlzeiten, die durch ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bestätigt wurden. Für die Ausstellung der AU-Bescheinigung war ein Arztbesuch in der Praxis erforderlich.

Auch bei einer folgenden mehrtägigen Schulung vom 9. bis 13. Oktober 2023 soll sich der Kläger wenig motiviert gezeigt haben. Drei Tage später, am 16. Oktober 2023, gab er seine Arbeitsausrüstung zurück, meldete sich erneut krank und legte eine AU-Bescheinigung vor. Ab dem 27. November 2023 bezog er Krankengeld.

Streit um Entgeltfortzahlung: Reicht eine AU-Bescheinigung immer aus?

Der Arbeitgeber rechnete zwar die Entgeltfortzahlung ab, zahlte den Betrag aber nicht aus. Dagegen wehrte sich der Arbeitnehmer mit seiner Klage. Im Kern ging es in dem Prozess insbesondere um die Frage, ob der Kläger tatsächlich arbeitsunfähig erkrankt war oder vielmehr nicht arbeiten wollte. Im arbeitsgerichtlichen Verfahren spielt der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine zentrale Rolle, wobei das Arbeitsgericht im Einzelfall unter Berücksichtigung der konkreten Umstände und möglicher Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AURL) entscheidet. Gerichte prüfen dabei insbesondere, ob eine Erschütterung des Beweiswerts vorliegt, etwa wenn die AU-Bescheinigung exakt die Kündigungsfrist abdeckt oder im Zusammenhang mit einer Kündigung steht. Die aktuelle Rechtsprechung und Urteile zu diesem Thema, insbesondere im Hinblick auf Kündigung und Kündigungsfrist, sind maßgeblich für die Beweiswürdigung. Typische Fragen betreffen dabei, wie der Blick auf die Umstände und die Erschütterung des Beweiswerts im Einzelfall zu bewerten ist.

Beweislast im Prozess: Was Arbeitnehmer darlegen müssen

Das Landesarbeitsgericht Köln wies die Klage ab. Zentraler Punkt der Entscheidung war, dass der Beweiswert der vorgelegten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für den Zeitraum ab dem 16.10.2023 erschüttert wurde. Damit trug der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Dieser konnte er nicht nachkommen.

Elektronische AU (eAU): Beweiswert und rechtliche Anforderungen

Mit der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hat sich das Verfahren rund um die Krankschreibung grundlegend modernisiert. Die eAU wird direkt von der Arztpraxis digital an die Krankenkasse übermittelt, wodurch der Versand beschleunigt und Übertragungsfehler minimiert werden. Für Arbeitnehmer entfällt damit die Pflicht, die Bescheinigung selbst an die Krankenkasse zu senden. Auch Arbeitgeber profitieren von der schnelleren Verfügbarkeit der Arbeitsunfähigkeitsdaten, da sie diese nach Meldung durch den Mitarbeiter digital abrufen können. Die eAU muss dabei die gleichen Anforderungen erfüllen wie die klassische Papierbescheinigung und wird von allen Beteiligten – Krankenkassen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern – anerkannt. Die Umsetzung der eAU stellt jedoch auch neue Anforderungen an den Datenschutz und die IT-Infrastruktur in Arztpraxen und Unternehmen. Insgesamt trägt die elektronische Übermittlung dazu bei, Prozesse effizienter zu gestalten und die Verwaltung im Krankheitsfall zu erleichtern.

Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert – was bedeutet das konkret?

Rechtsprechung von BAG und LAG zur Beweiswürdigung

Nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) hat ein Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit verursacht ist. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dient dabei regelmäßig als der wichtigste Nachweis und Beweis für diesen Anspruch. Besonders relevant wird die Erschütterung des Beweiswerts der AU-Bescheinigung, wenn die Arbeitsunfähigkeit zeitlich exakt mit der Kündigungsfrist oder einer Kündigung zusammenfällt. Die aktuelle Rechtsprechung und Entscheidungen der Gerichte, insbesondere der Arbeitsgerichte, betonen, dass die Beweiswürdigung im Prozess eine zentrale Rolle spielt und die Gerichte im Einzelfall über die Glaubwürdigkeit und den Beweiswert der AU-Bescheinigung entscheiden. Dabei werden verschiedene Faktoren wie die individuelle Situation, mögliche Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AURL) und der Blick auf die konkreten Umstände berücksichtigt. Die Beurteilung ist stets eine Einzelfallentscheidung, bei der die Rechtsprechung als Rahmen dient. Im arbeitsrechtlichen Prozess kommt es darauf an, wie der Beweis vor Gericht geführt und gewürdigt wird. Typische Fragen von Versicherten und Arbeitgebern betreffen die Anerkennung der AU-Bescheinigung, die Anforderungen an den Beweis und die Auswirkungen aktueller Rechtsprechung auf das Thema.

Nach der Gesetzeslage genügt es im Regelfall, wenn der Arbeitnehmer eine ärztliche AU-Bescheinigung vorlegt. Auch das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bestätigt, dass dieses Attest das maßgebliche Beweismittel ist. Das LAG Köln führte jedoch aus, dass diese Beweiskraft kein Vollbeweis im Sinne einer gesetzlich vermuteten Tatsache sei. Vielmehr können Zweifel am tatsächlichen Bestehen der Arbeitsunfähigkeit entstehen, wenn konkrete Umstände oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers im Widerspruch zur attestierten Erkrankung stehen. Dies kann insbesondere gelten, wenn etwa zeitliche Zusammenhänge zwischen dem Beginn der AU-Bescheinigung und arbeitsbezogenen Konflikten bestehen oder auffälliges Verhalten des Arbeitnehmers vorliegt.

Erschütterung des Beweiswerts: Maßstäbe der Arbeitsgerichte im Überblick

Im konkreten Fall wertete das Gericht den zeitlichen Zusammenhang zwischen Rückgabe der Arbeitsausrüstung, Ablehnung der neuen Dienstaufgabe und dem Beginn der erneut attestierten Arbeitsunfähigkeit als ausreichend, um den Beweiswert der Bescheinigungen ernsthaft in Zweifel zu ziehen. Die Beweiswürdigung erfolgt dabei stets im Einzelfall, wobei die Gerichte, insbesondere das Arbeitsgericht, die Umstände der jeweiligen Situation genau prüfen. Die aktuelle Rechtsprechung und Urteile, insbesondere zu Kündigung und Kündigungsfrist, spielen eine zentrale Rolle für die Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung. Typische Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Beweiswürdigung und der individuellen Situation ergeben, betreffen etwa die Anerkennung digitaler AU-Bescheinigungen oder die Anforderungen an die Darlegung der Arbeitsunfähigkeit. Ein klarer Blick auf die konkreten Umstände und die individuelle Situation ist für die rechtliche Bewertung entscheidend. Zudem können Verstöße gegen die Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie (AURL) den Beweiswert einer AU-Bescheinigung erheblich beeinflussen. Im arbeitsrechtlichen Prozess kommt der Beweisführung vor Gericht besondere Bedeutung zu, da das Thema regelmäßig Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen ist.

Konkrete Anforderungen an den Vortrag des Arbeitnehmers

So ungewöhnliche Umstände wie diese könnten dazu führen, dass der Arbeitgeber ernsthafte Zweifel an einer arbeitsunfähigen Erkrankung haben darf. Wird der Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert, muss der Arbeitnehmer substantiiert und konkret darlegen, welche Beschwerden, Einschränkungen und ärztlich verordneten Maßnahmen bestanden haben und wie sich diese auf seine Arbeitsfähigkeit ausgewirkt haben. Pauschale Diagnosen oder die bloße Vorlage weiterer Atteste reichen dann nicht aus.

Hier hatte der Kläger lediglich ausgeführt, er sei aufgrund einer akuten Belastungsreaktion und später wegen einer mittelgradigen depressiven Episode krank gewesen. Konkrete Angaben zu den Symptomen, Beschwerden, ärztlich empfohlenen Maßnahmen oder zur konkreten Einschränkung der Arbeitsfähigkeit fehlten. Deshalb habe sein Vortrag nicht ausgereicht, um die Zweifel zu beseitigen, so das LAG.

Das Urteil des LAG Köln zeigt, dass die Beweiskraft einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert werden kann. Dafür müssen aber tatsächliche Umstände oder Indizien vorliegen, die berechtigte Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit aufkommen lassen. Bloße Vermutungen reichen dazu nicht aus.

MTR Legal Rechtsanwälte berät umfassend im Arbeitsrecht.

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