Anleger des offenen Immobilienfonds „Kanam Leading Cities Invest“ können seit dem 29. Juni 2026 keine Anteile mehr an die Kapitalverwaltungsgesellschaft zurückgeben. Nach Angaben der Kapitalverwaltungsgesellschaft Kanam Grund wird der Fonds geschlossen und geordnet abgewickelt. Die im Fonds befindlichen Immobilien sollen veräußert werden; Ausschüttungen an Anleger sollen – soweit möglich – erst aus der im Zuge der Verkäufe entstehenden Liquidität erfolgen. Für Anleger kann dies bedeuten, dass das investierte Kapital für die Dauer der Abwicklung gebunden ist und zusätzliche finanzielle Einbußen nicht ausgeschlossen werden können.
Bereits in den vergangenen Monaten mussten Anleger teilweise deutliche Wertschwankungen ihrer Fondsanteile hinnehmen. In vergleichbaren Situationen in der Vergangenheit – etwa im Umfeld der Finanzkrise – haben offene Immobilienfonds die Rücknahme von Anteilen ausgesetzt und wurden nicht selten anschließend abgewickelt. In solchen Abwicklungen hing das Ergebnis für Anleger maßgeblich davon ab, zu welchen Konditionen Immobilien veräußert werden konnten und welche Kosten während der Abwicklungsphase anfielen.
Rückgabe von Anteilen ausgesetzt – Bedeutung für Anleger
Mit der Schließung und Abwicklung entfällt für Anleger die Möglichkeit, ihre Anteile regulär an die Fondsgesellschaft zurückzugeben. Soweit bereits Kündigungen oder Rückgabewünsche eingereicht wurden, kann dies – je nach konkreter Ausgestaltung und Mitteilung der Fondsgesellschaft – dazu führen, dass diese nicht mehr umgesetzt werden. Auszahlungen erfolgen typischerweise nicht „auf Abruf“, sondern erst dann, wenn durch den Verkauf von Immobilien oder durch andere Mittel freie Liquidität entsteht und diese gemäß den Fondsvorgaben an die Anleger verteilt wird.
Ob und wann Immobilien verkauft werden können, hängt unter anderem von der Marktlage, Finanzierungskosten, der Nachfrage nach Gewerbeimmobilien sowie objektspezifischen Faktoren ab. Auch der konkrete Verkaufspreis kann vom zuletzt angesetzten Marktwert abweichen. Daraus kann sich das Risiko weiterer Wertveränderungen bis zum Abschluss der Abwicklung ergeben.
Gründe für die Abwicklung: Marktumfeld und Liquiditätsdruck
Als Hintergrund für die Entscheidung werden typischerweise Faktoren wie gestiegene Finanzierungskosten, restriktivere Kreditvergabe und rückläufige Transaktionsvolumina im Immobilienmarkt genannt. Wenn zugleich viele Anleger ihre Anteile zurückgeben wollen, kann ein Liquiditätsdruck entstehen, der Immobilienverkäufe erforderlich macht. Nach den veröffentlichten Angaben wurden in der Vergangenheit bereits Immobilien aus dem Fonds veräußert; der Bestand sei deutlich reduziert worden. Die Entscheidung zur geordneten Abwicklung wird häufig damit begründet, dass eine nur vorübergehende Aussetzung der Rücknahme keine ausreichende Stabilisierung erwarten lasse und durch eine Abwicklung eine Gleichbehandlung aller Anleger erreicht werden soll.
Abwicklung: Wie Anleger noch an Geld kommen können
Für Anleger bedeutet die Abwicklung in der Praxis vor allem:
- Kein kurzfristiger Zugriff auf das angelegte Kapital über die reguläre Anteilsrückgabe.
- Auszahlungen sind regelmäßig nur möglich, wenn Liquidität aus Objektverkäufen oder anderen Quellen entsteht.
- Dauer und Ergebnis der Abwicklung sind schwer prognostizierbar; maßgeblich sind erzielte Verkaufserlöse, laufende Kosten und sonstige Verpflichtungen des Fonds.
- Weitere Wertveränderungen sind während der Abwicklungsphase möglich, sowohl nach oben als auch nach unten.
Aufklärungspflichten in der Anlageberatung: Schließungs- und Liquiditätsrisiko
Anleger können neben den wirtschaftlichen Folgen auch prüfen lassen, ob ihnen Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung zustehen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (u. a. Urteile vom 29. April 2014, Az. XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) muss in Beratungsgesprächen über Kapitalanlagen – je nach Situation und Empfehlung – auch über wesentliche Risiken aufgeklärt werden. Bei offenen Immobilienfonds kann hierzu insbesondere das Risiko der Aussetzung der Anteilsrücknahme und damit verbundene Liquiditätsrisiken zählen.
Ob eine Pflichtverletzung vorliegt, hängt stets vom Einzelfall ab, z. B. von:
- Inhalt und Ablauf des Beratungsgesprächs,
- den Anlagezielen (Sicherheit, Liquidität, Verfügbarkeit),
- den übergebenen Unterlagen (z. B. Verkaufsprospekt/Anlegerinformationen),
- der konkreten Empfehlung (auch im Vergleich zu risikoärmeren Alternativen).
Wurden Risiken nicht, unvollständig oder verharmlosend dargestellt, kann dies Grundlage für Ansprüche sein. Maßgeblich sind dabei immer die konkreten Umstände und die Nachweisbarkeit.
Wichtige rechtliche Hinweise: Verjährung, Unterlagen, Vorgehen
Wer mögliche Ansprüche prüfen möchte, sollte insbesondere folgende Punkte beachten:
- Verjährung: Ansprüche können verjähren. Welche Fristen gelten, richtet sich nach Anspruchsgrundlage und Kenntnisstand. Eine zeitnahe Prüfung kann daher sinnvoll sein.
- Unterlagen sichern: Beratungsprotokolle, Produktinformationsblätter, Prospekte, Zeichnungsschein, Geeignetheitserklärung, E-Mail-Verkehr sowie Konto-/Depotunterlagen können wichtig sein.
- Schadensberechnung: Ob und in welcher Höhe ein ersatzfähiger Schaden vorliegt, hängt u. a. von Einstandswerten, Ausschüttungen, Rückflüssen und der rechtlichen Bewertung ab.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
Offene Immobilienfonds: Weitere Fälle und Einordnung
Der Kanam Leading Cities Invest ist nicht der einzige offene Immobilienfonds, der zuletzt unter Druck geraten ist. Anleger berichten auch bei anderen Produkten von erheblichen Wertveränderungen oder zeitweilig ausgesetzter Rücknahme. Während bei einzelnen Fonds eine spätere Wiederöffnung grundsätzlich möglich sein kann, ist beim Kanam Leading Cities Invest nach den derzeitigen Angaben die Abwicklung bereits beschlossen – damit verschiebt sich der Fokus für Anleger von kurzfristiger Verfügbarkeit hin zu der Frage, wie die Abwicklung wirtschaftlich verläuft und ob daneben rechtliche Schritte in Betracht kommen.
Unterstützung bei der Prüfung möglicher Ansprüche
MTR Legal Rechtsanwälte berät Anleger im Kapitalmarktrecht und unterstützt bei der Prüfung von Ansprüchen im Zusammenhang mit Beteiligungen an offenen Immobilienfonds, einschließlich der Bewertung von Aufklärungspflichten, Unterlagenlage und möglichen Verjährungsfragen.
Nehmen Sie gerne Kontakt auf: https://www.mtrlegal.com/kontakt/
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