Wednesday, June 3, 2026

Haftung von Informanten durch eidesstattliche Versicherung im Medienbereich

## Bedeutung eidesstattlicher Versicherungen im medienrechtlichen Kontext

In medienrechtlichen Auseinandersetzungen werden eidesstattliche Versicherungen häufig als Mittel der Glaubhaftmachung eingesetzt, insbesondere wenn im Eilverfahren eine zügige gerichtliche Entscheidung begehrt wird. Dabei liegt der Fokus nicht allein auf der Redaktion oder dem Verlag: Auch Personen, die Informationen zuliefern, können durch eine eigene eidesstattliche Versicherung in das Haftungsrisiko einbezogen werden. Der rechtliche Maßstab richtet sich dabei nach Inhalt, Zustandekommen und Verwendbarkeit der Erklärung sowie nach den Auswirkungen auf Rechte Dritter.

## Haftungsrisiken für Informanten bei unwahren Angaben

### Eidesstattliche Versicherung als rechtlich bedeutsame Erklärung

Eine eidesstattliche Versicherung entfaltet im gerichtlichen Verfahren erhebliches Gewicht, da sie die Tatsachenbehauptungen einer Partei oder eines Dritten zur Glaubhaftmachung stützen soll. Wer eine solche Erklärung abgibt, bekundet, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen beziehungsweise nach bestem Wissen richtig sind. Daraus kann sich eine eigenständige Verantwortlichkeit des Erklärenden ergeben, wenn sich zentrale Aussagen als unrichtig erweisen oder wenn der Eindruck entsteht, es seien Tatsachen ohne hinreichende tatsächliche Grundlage bestätigt worden.

### Folgen bei unzutreffender Darstellung

Unwahre oder unvollständige Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung können unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Neben zivilrechtlichen Ansprüchen – etwa im Zusammenhang mit Persönlichkeitsrechtsverletzungen – kommen auch strafrechtliche Risiken in Betracht, sofern die Voraussetzungen einschlägiger Tatbestände erfüllt sind. Maßgeblich ist, ob objektiv falsche Tatsachen versichert werden, ob der Erklärende dies erkennt oder erkennen muss und in welchem Umfang die Erklärung im Verfahren verwendet wird.

## Anforderungen an die Verwendung im gerichtlichen Verfahren

### Glaubhaftmachung statt Vollbeweis – gleichwohl strenge Maßstäbe

Gerade im einstweiligen Rechtsschutz genügt regelmäßig nicht der Vollbeweis; häufig reicht eine Glaubhaftmachung. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Gerichte an die inhaltliche Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit der vorgelegten Erklärungen hohe Anforderungen stellen. Eidesstattliche Versicherungen dürfen nicht dazu dienen, ungeklärte Umstände als feststehende Tatsachen darzustellen. Entscheidend ist, welche Angaben auf eigener Wahrnehmung beruhen und ob die Erklärung hinreichend konkret ist.

### Abgrenzung zwischen eigener Kenntnis und weitergegebenen Informationen

Für die rechtliche Einordnung ist von Bedeutung, ob der Erklärende eigene Tatsachen aus unmittelbarer Wahrnehmung versichert oder ob er lediglich fremde Informationen wiedergibt. Soweit Angaben nicht auf eigener Kenntnis beruhen, kann der Beweiswert deutlich reduziert sein. Zudem kann die Art der Formulierung eine Rolle spielen, insbesondere wenn eine Erklärung den Eindruck erweckt, etwas persönlich zu wissen, obwohl tatsächlich nur Hörensagen vorliegt.

## Konstellationen mit erhöhtem Konfliktpotenzial

### Verdachtsberichterstattung und Persönlichkeitsrechtsschutz

Im Umfeld einer Verdachtsberichterstattung ist die Gefahr rechtlicher Auseinandersetzungen besonders ausgeprägt. Bereits die Verbreitung eines Verdachts kann – abhängig von Kontext und Darstellung – in Rechte Betroffener eingreifen. Werden zur Stützung einer Veröffentlichung eidesstattliche Versicherungen vorgelegt, rückt die Frage in den Vordergrund, ob die Tatsachenbasis tragfähig ist und ob die Darstellung die erforderliche Distanz wahrt. Bei laufenden Verfahren sind zudem die Unschuldsvermutung und eine sorgfältige Einordnung des Sachstands zu beachten; Tatsachenbehauptungen dürfen nicht als erwiesen dargestellt werden, wenn dies nicht der Fall ist.

### Rolle des Informanten als eigenständiger Beteiligter

Informanten werden mitunter nicht nur als Quellen behandelt, sondern als Personen, deren eigene Erklärung gezielt zur Absicherung einer Veröffentlichung oder zur Durchsetzung prozessualer Ziele herangezogen wird. Damit kann sich die Position des Informanten von einer bloßen Auskunftsperson zu einem eigenständig verantwortlichen Erklärenden verschieben. Das gilt insbesondere, wenn die Aussage in einem Verfahren zentral herangezogen wird oder wenn die Erklärung geeignet ist, die öffentliche Wahrnehmung einer Person oder eines Unternehmens maßgeblich zu beeinflussen.

## Einordnung und rechtlicher Rahmen

### Zivilrechtliche Ansprüche und Unterlassungsbegehren

Im Kern medialer Streitigkeiten steht häufig die Frage, ob eine konkrete Aussage zulässig ist oder ob Unterlassungsansprüche bestehen. Werden eidesstattliche Versicherungen als Stütze für Tatsachenbehauptungen verwendet, kann dies die Beurteilung der Rechtsverletzung und die prozessuale Dynamik beeinflussen. Werden durch unzutreffende Angaben Rechte Dritter verletzt, können Ansprüche auf Unterlassung, Widerruf oder weitere Folgeansprüche im Raum stehen, abhängig von Inhalt, Reichweite und Kontext der Veröffentlichung.

### Strafrechtliche Bezugspunkte

Unabhängig von zivilrechtlichen Auseinandersetzungen kann eine eidesstattliche Versicherung strafrechtliche Relevanz erlangen, wenn sie in einem Verfahren abgegeben oder verwendet wird und die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind die konkrete Ausgestaltung des Verfahrens, der Zweck der Erklärung und der Wahrheitsgehalt der versicherten Tatsachen. Die Bewertung erfolgt stets einzelfallbezogen.

## Schluss: Beratungsbedarf bei Konflikten an der Schnittstelle von Medien und IP

Auseinandersetzungen um Veröffentlichungen, die Verwendung von Quellenmaterial sowie die Absicherung von Tatsachenbehauptungen berühren regelmäßig Schutzpositionen wie Unternehmenspersönlichkeitsrechte, Kennzeichenrechte, urheberrechtliche Inhalte oder vertrauliche Informationen. Wer in diesem Umfeld rechtliche Fragestellungen prüfen lassen möchte, kann eine qualifizierte Begleitung im Rahmen einer Rechtsberatung im IP-Recht durch MTR Legal Rechtsanwälte in Erwägung ziehen.



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